Rhenegge – seine Geschichte bis zum 30-jährigen Krieg

Die erste bekannte Erwähnung befindet sich in einer Urkunde aus dem Jahre 1120. Hier heißt es Reinecke. Ehe er zu seiner heutigen Form kam war der Ortsname einem mannigfachen Wandel unterworfen. Ryneke – Remecke – 1194 Remmike – 1350 Remeke – Reynegke – 1355 Ryneke – 1365 Renegge – 1427 Renege – 1451 Renecke und Reinecke – um 1470 Reynecke – um 1500 Reynege – 1507 Renegge – 1648 Reney – 1713 Renegge und später die heute gültige Form Rhenegge.

Die Änderung der Schreibweise hat in jüngerer Zeit auch etwas mit der allgemeinen Sprachentwicklung zu tun. In ihrer ursprünglichen Form beziehen sich aber Namen von Ansiedlungen in der Regel auf ihre Lage. In unserem Falle besteht der Name von seiner ältesten bekannten Schreibweise ausgehend aus zwei Teilen – nämlich Ren und Ecke. Die keltische Wurzel Rana bedeutet rauschen, fließen – deutet also auf einen Bachnamen hin, vergleichbar auch mit Rhene, Rhein, Rhone, Reno, Ruhr, Rhör. Das Wort Ecke“ bedeutet ursprünglich Schneide, vorspringender Fels oder Bergabschnitt, später auch Winkel
Der Name Renecke bezeichnet also eine Ecke oder einen Winkel, wo es fließt. Die Lage des Dorfes bestätigt die Richtigkeit dieser Deutung, liegt es doch mit seinem älteren Ortskern an einem Bache, der Bicke“, im Winkel einer kleinen Bodensenke, welche im Norden und Westen durch kleine Höhen abgeschirmt wird und nach Süden und Osten hin offen ist.

Denkbar ist auch noch eine Ableitung des Ortsnamens von dem Namen des Baches Rhene, zu dessen Einzugsgebiet der größte Teil der Rhenegger Gemarkung zählt; egge“ bedeutet lang hingestreckter Berg oder Höhenrücken; auf diese mögliche Deutung weist auch die um 1648 übliche Schreibweise Reney hin. Ey“ bedeutet Höhe, also ungefähr dasselbe wie egge“. Die mögliche Richtung dieser Deutung wird klar, wenn wir die geographische Lage des Dorfes betrachten. Es liegt an dem westlich der Rhene gelegenen Hochhang des weit ausgedehnten Adorfer Talkessels. Der Ortsname kann darum durchaus mit diesem Bachnamen in Beziehung gebracht werden. Vielleicht weist die Silbe Ryn“ mit dem heutigen Wort Rain“ = Ackergrenze auch auf das mittelhochdeutsche rein“ mit seiner Verwandtschaft zum mittelirischen roen“ und dem bretonischen rüen“ hin und bedeutet Bergkette, Erhöhung, Hügel. Welche Deutung nun die Richtige ist, kann heute mit eindeutiger Sicherheit nicht gesagt werden.

Wenn Rhenegge erstmals im Jahre 1120 eine schriftliche Erwähnung findet, so bedeutet das nicht, dass diese Urkunde sozusagen der Geburtsschein des Dorfes ist. Die meisten Siedlungen sind wesentlich älter als es die erhaltenen Schriftstücke ausweisen. Es ist jedoch heute nicht mehr möglich den Beginn der Besiedlung unserer Fluren eindeutig anzugeben und festzulegen. Es fehlen die Unterlagen, seien es Urkunden oder Bodenfunde. Lediglich die Flurnamen der Rosengarten“ nördlich vom Dorf gelegen, lässt die Vermutung aufkommen, dass Rhenegge bereits in vorchristlicher Zeit bestanden hat. Bezeichnet der Name Rosengarten“ oder Rosenhag“ doch vielfach einen germanischen oder vorchristlichen Begräbnisplatz. Das würde dann auf eine Zeit vor 800 n. Chr. hinweisen. Auch eine andere Tatsache gibt uns recht, wenn angenommen wird, dass Rhenegge wesentlich älter ist, als es die Urkunden ausweisen. Südlich des Dorfes finden wir die Siedlung Sudeck. In der entgegengesetzten Richtung, also nach Norden hin, lag einst Nordeck. Die Süd- oder Nordlage dieser Ortschaften kann nur von Rhenegge aus gedeutet werden. Sie hießen im 12. Jahrhundert Sudwich“ und Nortvic“. wich“ oder vic“ ist von dem fränkischen Wort vicus“ abzuleiten und bedeutet Hof oder Weiler. Dieser fränkische Bestandteil der Namen lässt vermuten, dass die vorgenannten Siedlungen zur Zeit der fränkischen Herrschaft im Sachsenlande um 800 n. Chr., unter anderem sogar von Rhenegge aus angelegt worden sind. Das bedeutet, dass Rhenegge vielleicht noch wesentlich vor 800 n. Chr. gegründet wurde. Jedenfalls spricht auch dieser Schluss für ein wesentlich höheres Alter unseres Dorfes als die uns erhaltenen Urkunden es tun.

Rhenegge gehörte im 11. Jahrhundert zum Bereich der alten Grafschaft Padberg, im Jahre 1030 Badberch und 1120 Bathbergh geschrieben. Diese alte Grafschaft, teilweise im Nichtergo, also Ittergau gelegen, umfasste Teile des heutigen Kreises Brilon und reichte in jenen Zeiten weit in den Adorfer Bezirk und ins Upland hinein. Die Hoheitsrechte stützten sich vornehmlich auf die Gerichtsbarkeit und Dienst- und Abgabepflicht der Dorfbewohner. Schon im Jahre 1052 werden anlässlich einer Gutsübertragung in Stormbruch der comes Erp“ und der tribunus Heremannus“ genannt. Erp ist der Graf Erpo von Padberg und Hermann wird der Gorichter zu Flechtdorf, der zuständige Gerichtsbeamte gewesen sein.
Ein einheitliches und geschlossenes Hoheitsgebiet, wie es uns heute als selbstverständlich erscheint, kannte man damals noch nicht. Die Rechte der Grafen als den Trägern der Staatsgewalt wurden sehr häufig durch die Rechte anderer Adelsgeschlechter, der Klöster und Kirchen usw. an Grundstücken eingeengt oder durchbrochen. Ein Territorium Waldeck mit dem Grafen von Waldeck als Landesherrn bestand damals noch nicht.

Die Verhältnisse um die Mitte des 14. Jahrhundert sind, soweit sie Rhenegge betreffen, so, dass unser Dorf zum Gogericht Flechtdorf gehört. Lehnsherr ist der Erzbischof von Köln. Stuhlherren des Gogerichts sind die von Itter, die jedoch einen Teil der Grafschaft an die von Padberg, vom kleinen Hause, verpfändet haben. Das Zehntrecht ist im Besitz des Klosters Corvey und ist denen von Brobeck als Lehen übertragen worden. Sonstige Abgaben und Gefalle, denen von Padberg zustehend, sind dem Hessischen Landgrafen abgetreten worden. Einige Höfe gehören dem Kloster Flechtdorf. Köln, das heißt das Herzogtum Westfalen, Corvey und Padberg sind die Kräfte, welche den stärksten Einfluss in Rhenegge haben. Waldeck ist hier oben im Norden seines Interessengebietes noch nicht recht zum Zuge gekommen. Das ändert sich bald grundlegend. In einer mit der Stadt Korbach ausgetragenen Fehde werden die Padberger Herren mit ihren Verbündeten am Reginentag des Jahres 1413 vernichtend geschlagen. Den Waldecker Grafen, welche sich einschalten, muß Padberg das Gogericht Flechtdorf, das in ihrem Besitz war, abtreten. Es muss ferner auf alle Besitzungen, Rechte und Einkünfte im Hoheits- und Interessengebiet der Waldecker Grafen zu Gunsten Waldecks verzichten. Selbst die Burg zu Padberg gelangte für Jahre in die Hand der Sieger. Von dieser Zeit an können wir hier von Waldeckischer Hoheit sprechen. Auch Adorf, mit seiner Burg ein ständiger Zankapfel zwischen Köln und Waldeck, verbleibt nunmehr ständig bei Waldeck. Die hoheitsrechtlichen Fragen in unserem Gebiet sind nunmehr gelöst. Auch das Zehntrecht kommt an Waldeck. Als am 5. Januar 1468 uff der billigen dreier Könige Abent“ Johann Huck, Marschall zu Waldeck, die Adorfer Burg für 1000 Rheinische Gulden erwirbt, gehört hierzu auch der halbe Halmzehnte zu Reneige“. Ein anderes Viertel des Zehnten zu Renegge“ veräußert Graf Philipp von Waldeck im Jahre 1489 seinem Amtmann Helwig von Erwitte für 60 Goldgulden. Die von Kuman, Nachfolger auf dem Adorfer Burgsitze, verkaufen ihren Anteil an dem Zehnten zu Reney“ am 26.04.1484 für 80 Rheinische Gulden an Stephan von Stemmen, Burgmann im Alten Wildungen. Im Jahre 1496 werden diese versetzten Zehntrechte wieder eingelöst.

Obwohl der Einfluss und die Macht Padbergs endgültig gebrochen ist, all die kriegerischen Auseinandersetzungen mit Paderborn, Hessen und Waldeck hatten seine Kräfte überstiegen, konnten sie nicht davon ablassen, dauernd in Waldeckisches Gebiet einzufallen und zu rauben. Das war natürlich ein Grund dauernder Auseinandersetzungen zwischen Waldeck und den Padbergern. Da die Waldecker Grafen für ihre Untertanen eintraten, zogen die Padberger vielfach den Kürzeren.

Die Siedlung Nordeck bestand um 1537 nicht mehr. Sie wird im Landregister nicht als selbständiges Dorf genannt und findet nur noch unter Rhenegge namentliche Erwähnung. Zu seiner eigenen Geschichte ist nicht viel bekannt. 1104 ist Nortvic genannt. Dieser aus Nort und vic zusammengesetzte Namen bezieht sich auf seine Lage nördlich von Rhenegge. Vic geht auf das Fränkische vicus zurück und bedeutet Weiler oder Hof. Die erste urkundliche Erwähnung finden wir 1104.

Die Lasten, welche auf der Gemeinde und auf jedem Hof ruhten waren, wie es die Aufstellungen zeigen, ganz beachtlich. Außerdem hatten die Rhenegger wie auch die Nachbargemeinden Eisenerz für die Hütten zu fahren. Jeder Vollspänner musste 2 Fuhren und jeder Halbspänner eine Fuhre im Jahr fahren. Die Kölner mussten an 2 Tagen Holz zur Gewinnung der benötigten Holzkohle schlagen. Rhenegge hatte im Durchschnitt 150 – 180 Erzfuhren pro Jahr durchzuführen. 1794 waren es sogar 400 Fuhren. Da diese Fuhren bezahlt wurden, wurden sie als Möglichkeit zum Zuerwerb gern wahrgenommen. Es wurde aber auch Klage geführt, das manche Fuhrleute diese Gelegenheit nutzten, um dem Schnaps zuzusprechen.

Im Jahre 1592 waren „Hans Behlen und die Schultesche von Reney der Zauberey halber“ angeklagt worden. Das bedeutete in den meisten Fällen den Feuertod. Im Jahre 1592 erhielt „Meister Hanßen“, der Scharfrichter, 16 Gulden, 8 Pfennige, weil er in unterschiedlich peinlichen Sachen gegen Wilhelm Vogt von Reney, Georg Greben von Usseln, Adam Hammer-Schmids Frau von Willingen, Grotes von Fürstenberg und Dilges von Nieder-Ense „wegen bezichtigter Zauberey sein Ambt gebraucht“. Damals war der Glaube an Hexen und Zauberei noch weit verbreitet und fest verwurzelt. In einer Predigt von dem Teufflischen und verfluchten Laster der Zauberey“, welche vom damaligen Pfarrer Daniel Schott zu Adorf in der Visitation der Kirchen Anno 1585 den 15. Sonntag nach Trinitatis“ gehalten wurde,“bringt dieser u. a. als Beispiel, dass der „neulich“ verstorbenen edlen und tugentsamen Frau zu Padberg dreierley Paar Bilsensamen, Glas und andere Materie aus dem Leibe gelanget“ worden sind – „ein erbermlich Exempel der Zauberey“. (Auszug aus ‚Ortssippenbuch Rhenegge‘)